Schön langsam wird es mit der Sache ernst. Ich rufe in Erinnerung was bisher geschah:
Kurz zum Sachverhalt:

Es ist verboten auf Führerschein-Fotos eine Kopfbedeckung zu tragen. Ausnahme: aus religiösen Gründen. Diese Ausnahme ist diskriminierend. Religiöse Menschen sind aufgrund ihrer Weltanschauung rechtlich besser gestellt. Diese Bestimmung nahm ich zum Anlass die Behördern herauszufordern und reichte mit meinem Führerscheinantrag ein Passbild mit Kopfbedeckung (Nudelsieb) ein. Das ist in doppelter Hinsicht ein Testfall:

1. Ich bin ohne religiöses Bekenntnis und fordere mein Grundrecht ein, gleich behandelt zu werden.
2. Ich bin Pastafarian und damit Anhänger einer nicht-gesetzlich anerkannten Kirche oder Religionsgemeinschaft (Church of the Flying Spaghetti Monster), erfülle damit aber das Kriterium “aus religiösen Gründen” sehr wohl.
Mein Plan war es die Behörden mit dieser Aussage zu konfrontieren und einen (erwartungsgemäß) negativen Bescheid über die Verwendung dieses Bildes zu bekommen. Alleine, so weit kam es gar nicht. Mein Passfoto wurde wortlos entgegengenommen und nach einem Anruf (Dezember 2008), dass das Foto nicht verwendet werden kann, hatte ich lange nichts gehört. Mein Wunsch mir das bitte schriftlich zu begründen wurde vom Verkehrsamt Wien ignoriert.

Im Februar erhielt ich dann eine Vorladung zur BH Gänserndorf, der ich auch nachgekommen (nach einem Reminder im März, weil ich die 1. Ladung zu spät bekommen hatte) bin. Mein Erstaunen war doch recht groß, als ich an Ort und Stelle erkannte, dass es sich um eine Vorladung zur Amtsärztin handelt. Es musste festgestellt werden, ob ich verrückt bin. Über das Gespräch an sich will ich nichts berichten, weil es in darin deklarierterweise um den Austausch von Privatmeinungen zu dem Thema ging, aber ich fasse das Gutachten der Ärztin zusammen: Ich bin amtlich NICHT verrückt. Auch gut das einmal festgestellt zu haben.
Was ist also passiert?
to be continued
15 Responses to Heiliger Führerschein (Episode #4 – Beim Amtsarzt)
floschuetz
April 2nd, 2009 at 2:36 pm
Ich sterbe! Super! PS: Der Link zu verganza ist hiiin.
Georg
April 2nd, 2009 at 2:50 pm
Go for it! Bin schon gespannt was da letztlich rauskommt.
alm
April 2nd, 2009 at 3:10 pm
danke. link ist auch gefixed.
Peter
April 2nd, 2009 at 3:25 pm
Lol. Eigentlich müsste jetzt der Beamte der dich zum Amtsarzt vorgeladen hat zum Amtsarzt?
eyeriz
April 2nd, 2009 at 3:33 pm
so gut….
eyeriz.com » Blog Archive » Glaubenssachen….
April 2nd, 2009 at 4:13 pm
[...] http://www.supernature.at/2009/04/02/heiliger-fuhrerschein-episode-4-beim-amtsarzt/comment-page-1/#c... [...]
judith
April 2nd, 2009 at 4:47 pm
ich kann ja nicht ganz verstehen, warum die dich einfach wieder gehen ließen…
sabrina
April 2nd, 2009 at 5:00 pm
verrückt WIRD man in Ö mit dieser lächerlichen bürokratie. erinnert mich oft an “asterix erobert rom” und die szene im amt. “bitte bringen sie einen blauen passierschein…”
alm
April 2nd, 2009 at 5:06 pm
@sabrina uuuhh “Bürokratie” würd ich das nicht nennen. Anstatt mir einfach zu sagen, dass geht aus den und den Gründen nicht, schicken mich die zum Amtsarzt, um festzustellen ob ich verrückt bin.
abends
April 2nd, 2009 at 5:14 pm
haha aber ist doch ganz richtig, dass man menschen die sich wegen ihrer religion vorteile verschaffen wollen zum arzt schicken sollte.
Franz
April 3rd, 2009 at 5:16 pm
Wäre jetzt interessant zu wissen, ob alle Personen, die am Passbild eine Kopfbedeckung tragen, sozusagen aus religiösen Gründen, zum Amtsarzt geschickt werden?
digiom (Jana)
April 4th, 2009 at 1:01 pm
Das ist schon ein wildes Stück. Darf man jemanden wegen einer Kopfbedeckung einer amtsärztlichen Untersuchung unterziehen bzw. den Verdacht erheben, dass jemand nicht ganz bei geistiger Gesundheit sei, und das ohne Vorankündigung?
In den 80ern/90ern gab’s mal eine TV-Doku, in der einer Journalist in die Psychiatrie gesperrt wurde, nachdem er gg.über einem Arzt behauptet hatte, Mönch werden zu wollen. In bestimmten Kontexten scheint Bekundung religiöser Zugehörigkeit von der Amtsmacht also als Anzeichen für Wahnsinn gewertet werden können, während andererseits (insert any misogynist or antisemitic statement issued by the pope.)
alm
April 5th, 2009 at 10:23 am
@franz @ jana Die Frage ist wirklich berechtigt. Wenn es ganz offensichtlich eine Ausnahme gibt für religiöse Kopfbedeckungen, muss dann nicht zunächst eine Feststellung erfolgen, ob die Person die Kopfbedeckung aus diesen Gründen trägt? Sonst müsste ja jede Muslima mit Kopftuch auch gleich einmal zum Amtsarzt geschickt werden.
mary
April 18th, 2009 at 11:53 am
sehr schön
babe
July 27th, 2009 at 9:27 am
that made my day gg , werde hier ein Auge drauf haben wie es weitergeht